1. ABSAGEREGELUNG
ABSAGEN BIS 24 STUNDEN VOR DEM TERMIN
NICHT ERSCHEINEN ODER SPÄTERE ABSAGEN WERDEN IN VOLLER HÖHE DER VEREINBARTEN EINHEIT IN RECHNUNG GESTELLT
2. ÄRZTLICHE VERORDNUNG
-FÜR OSTEOPATHIE
-FÜR PHYSIOTHERAPIE
OSTEOPATHISCHE PRÄVENTION IST EINMALIG OHNE VERORDNUNG MÖGLICH
3. KOSTENRÜCKERSTATTUNG
-PHYSIOTHERAPIE wird zu einem Teil von der Krankenkasse rückerstattet, wenn die Verordnung vor Beginn der Behandlung chefärztlich bewilligt wurde
-OSTEOPATHISCHE BEHANDLUNG wird derzeit noch nicht von den Kassen rückerstattet, BEI DER SVS WIRD EIN KLEINER ANTEIL FÜR OSTEOPATHIE ERSTATTET
4.BEZAHLUNG
PER ÜBERWEISUNG
SIE ERHALTEN DEN IBAN NACH DER BEHANDLUNG
DATENSCHUTZ In der Praxis werden personenbezogene Daten zu Therapiezwecken verarbeitet, die nicht an Dritte weitergegeben werden. |
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